10.5 Messverfahren
10.5.1 Biegefestigkeit
Die bei einer Biegeprüfung festgestellte
Bruchfestigkeit hängt von vielen Faktoren ab, zu denen
Probekörperabmessungen, Querschnittsgeometrie, Oberflächenbeschaffenheit,
Belastungsgeschwindigkeit, Umgebungsfeuchtigkeit, Geometrie
des Prüfgeräts und Vorgehensweise gehören.
Das Ergebnis einer solchen Prüfung liefert einen Anhaltswert
über die Größenordnung der Festigkeitseigenschaften
des Werkstoffs, kann aber nicht direkt als
Konstruktionsgrundlage herangezogen werden.
Es eignet sich für die Qualitätssicherung und für
den breit angelegten Vergleich verschiedener Werkstoffe, vorausgesetzt,
dass alle oben genannten Parameter konstant sind. In der Praxis
werden der 3-Punkt-Biegeversuch und der 4-Punkt-Biegeversuch
eingesetzt.
Die für die Prüfung erforderliche
Vorrichtung besteht aus
- mechanischen Prüfmaschinen, durch die eine Last
auf einen Probekörper mit konstanter Laststeigerungsrate
aufgebracht werden kann und die eine Erfassung der Lastspitze
mit einer Genauigkeit von ± 1 % erlaubt,
- einer Probenbelastungsvorrichtung, deren Geometrie und
Abmessungen für die Prüfung geeignet sind,
- einem Feinlängenmessgerät entsprechend ISO
3 611, mit dem Probenmessungen auf ± 0,01 mm genau
gemessen werden können,
- einem Distanzmikroskop, einer ISO 6 906 entsprechenden
Schiebelehre oder einem sonstigen Messgerät, um den
Abstand zwischen der Mittelachse der Probekörperauflagen
und der Belastungsstäbe auszumessen.
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